Notargebühren beim Immobilienkauf vergleichen

Den weitaus größten Anteil an den Gesamtkosten hat bei einem Immobilienkauf natürlich der Kaufpreis. Aber auch die Nebenkosten sind nicht zu unterschätzen, denn diese können durchaus bis zu 20 Prozent der Gesamtsumme ausmachen, die man im Zusammenhang mit dem Erwerb der Immobilie aufbringen muss. Zu den Nebenkosten rechnet man neben etwaiger Maklerprovision, der Grunderwerbssteuer und eventuellen Kosten für spezielle Versicherungen unter anderem auch die Notargebühren. Was die Höhe dieser Gebühren betrifft, so findet man sehr häufig eine Angabe von einem bis zu zwei Prozent, gerechnet auf der Basis der Kaufsumme. Allerdings ist diese Aussage natürlich recht pauschal, denn bei einem angenommenen Kaufpreis von beispielsweise 300.000 Euro kann es schon einen erheblichen Unterschied machen, ob der Käufer 3.000 oder 6.000 Euro an Notargebühren zu zahlen hat. Vor allem wenn die Finanzierung nicht ganz so stabil ist und die monatliche Rate recht knapp kalkuliert werden muss, kann die exakte Bezifferung der Notarkosten sehr wichtig sein.

Im Ausland ist es übrigens nicht zwingend der Fall, dass überhaupt ein Notar aufgesucht werden muss, wenn eine Immobilie ihren Eigentümer und Besitzer wechselt. In Deutschland ist es zwar bei Immobiliengeschäften zwingend vorgeschrieben, dass der Kaufvertrag über die Immobilie notariell beurkundet sein muss, aber in vielen anderen Ländern ist das nicht so, sodass man sich die Notargebühren im Ausland unter Umständen sparen kann. Generell muss man sich aber natürlich im jeweiligen Land und an dem Ort erkundigen, an dem die Immobilien sich befindet, ob und wenn ja, welche Notarkosten einzukalkulieren sein werden. In Deutschland wird meistens angegeben, dass die Notargebühren etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises einnehmen. Bei einem Kaufpreis von beispielhaften 200.000 Euro würden demnach rund 3.000 Euro an Notar-Gebühren anfallen, die im Zusammenhang mit der Beurkundung des Kaufvertrages berechnet werden. Doch wie setzen sich diese Gebühren eigentlich zusammen?

Bei der Berechnung der Notargebühren ist natürlich nicht nur die Beurkundung des Kaufvertrags zu berücksichtigen, sondern zum Beispiel auch meistens noch die Eintragung einer Grundschuld, die als Sicherheit für den in Anspruch genommenen Immobilienkredit von der Bank verlangt wird. Zunächst können für die Abwicklung des Kaufs vom Notar Gebühren von rund 800 Euro verlangt werden. Darüber hinaus fällt eine Beurkundungsgebühr an, die sich im Rahmen von 250 bis 300 Euro bewegen wird. Diese Gebühr wird für die Beurkundung des Vertrages veranschlagt. Was die Eintragung der Grundschuld bzw. der Immobilie beim Grundbuchamt angeht, so fallen hier noch einmal Kosten von etwa 350 bis 400 Euro an. Wird zudem ein Notaranderkonto in Anspruch genommen, über das die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises abgewickelt werden kann, werden diesbezüglich etwa 300 Euro an Gebühren auf den Käufer zukommen. Auf diese Beträge wird dann noch die Mehrwertsteuer hinzu addiert, sodass sich im Beispiel eine Gesamtsumme von rund 1.800 Euro ergibt. Es handelt sich hier natürlich nur um Beispielwerte, weshalb Abweichungen in der Praxis jederzeit möglich sind.

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